Örtliche Bauleitplanung
Vierte Änderung des Bebauungsplanes "Straßdorf Nr. 1"
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Straßdorf
Der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.Wald beschloss in seiner Sitzung vom 16. Mai 2024 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Straßdorf in der Fassung vom 16. Mai 2024 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Frankenwaldstraße 16, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens‑ und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens‑ und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens‑ und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Schwarzenbach a.Wald, den 12.07.2024
Stadt Schwarzenbach a.Wald
Reiner Feulner
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung über die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“
Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Stadtrat die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“.
Das Planungsgebiet umfasst den nordwestlichen Bereich des Stadtteils Straßdorf.
Straßdorf liegt auf der Wasserscheide zwischen dem Flusssystem von Rodach und Main im Westen und Selbitz und Saale im Osten und Norden.
Das Planungsgebiet wird im Norden und Osten von Waldflächen begrenzt, im Süden von der Lippertsgrüner Straße (HO 28) und im Westen von der Geroldsgrüner Straße (St 2194).
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Straßdorf Nr. 1“ umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nrn. der Gemarkung Straßdorf:
35, 43, 82, 82/1 (Trafo), 82/2, 82/3 (Tannenrain), 82/4, 82/5, 82/6, 82/8, 82/9, 82/10, 83, 83/1, 83/2, 83/3, 83/4 (Fichtenweg), 83/5, 83/7, 83/8, 84, 84/1, 84/2, 84/3, 84/4, 84/5, 84/6 (Fußweg), 86, 86/5, 86/6, 89 (Waldstraße), 90, 90/3, 90/5, 91/1, 91/2, 91/3, 91/4 (Birkenstraße), 91/5, 91/13 (Birkenstraße), 91/14, 91/15, 92, 92/1, 92/2, 92/3 (Föhrenweg), 93, 93/1, 94, 94/1, 95, 95/1, 95/2, 95/3, 95/5, 95/9, 95/10, 97, 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 97/6, 98 (Sportplatz), 98/1, 98/2, 98/3, 98/4, 98/6, 98/7, 98/8, 98/9, 98/10, 98/11, 98/12, 98/13, 98/15, 98/16, 100/2 (Webergasse), 105/3, 105/5, 105/7, 106/3, 106/4, 106/5, 106/7, 107, 107/1, 107/2, 107/3, 107/4, 107/5, 107/6 (Tannenrain), 107/7, 107/8 (Buchenweg), 107/9, 107/10, 108, 108/1, 109, 109/1, 109/2, 109/3, 110, 110/1, 110/2, 169.
Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der Straßen-, Wege- und Versorgungsgrundstücke in Privatbesitz. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich insgesamt 72 Hauptgebäude und zahlreiche Nebengebäude.
Der gebilligte und für die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmte
- Überarbeitete Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“ (Fassung vom 8. Februar 2024)
- Begründung zum Bebauungsplan (Fassung vom 8. Februar 2024)
- sowie die durch die Stadt Schwarzenbach a.Wald als wesentlich erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen
liegen in der Zeit vom 4. März bis einschließlich 5. April 2024 im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Frankenwaldstraße 16, zu den allgemeinen Dienstzeiten während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
Montag | 8.00 bis 12.00 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr | |
Dienstag | 8.00 bis 12.00 Uhr / 14.00 bis 16.00 Uhr | |
Mittwoch | 8.00 bis 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00 bis 12.00 Uhr / 14.00 bis 18.00 Uhr | |
Freitag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.schwarzenbach-wald.de eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB planungsrelevanten Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Website der Stadt Schwarzenbach a.Wald eingestellt und können auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern eingesehen und abgerufen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Schwarzenbach a.Wald abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 5. April 2024 (Datum des Posteingangs bei der Stadt Schwarzenbach a.Wald) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schwarzenbach a.Wald den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzenund biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaftsbild, Klima/Luft, kulturelles Erbeundsonstige Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erörtert. Dieser ist Teil der Begründung.
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
Schutzgut | Information von | Information zu |
kulturelles Erbeundsonstige Sachgüter | Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, München, vom 8. November 2021 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB. | Hinweis zur Meldepflicht von Bodendenkmälern |
Boden und Fläche | Stellungnahmen der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 5. November 2021 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB und vom 6. Oktober 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 2 BauGB | Hinweis auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden |
Landschaft, Tiere, Pflanzenund biologische Vielfalt | Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern vom 8. November 2021 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB. Stellungnahme des Landratsamtes Hof vom 6. Oktober 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 2 BauGB | Hinweis auf den Lebensraumtyp Berg-Mähwiese Hinweis zu Pflanzgeboten |
Mensch | Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes Bamberg vom 21. Oktober 2021 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB und vom 25. September 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 6. Oktober 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 2 BauGB | Hinweis auf Lärmemissionen der Staatsstraße Hinweis auf mögliche Starkregenereignisse |
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt wird.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.
Schwarzenbach a.Wald, den 20.02.2024
Reiner Feulner
Erster Bürgermeister
Zum Download:
Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“, Stadt Schwarzenbach a.Wald
Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Stadtrat die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“.
Das Planungsgebiet umfasst den nordwestlichen Bereich des Stadtteils Straßdorf.
Straßdorf liegt auf der Wasserscheide zwischen dem Flusssystem von Rodach und Main im Westen und Selbitz und Saale im Osten und Norden.
Das Planungsgebiet wird im Norden und Osten von Waldflächen begrenzt, im Süden von der Lippertsgrüner Straße (HO 28) und im Westen von der Geroldsgrüner Straße (St 2194).
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Straßdorf Nr. 1“ umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nrn. der Gemarkung Straßdorf:
35, 43, 82, 82/1 (Trafo), 82/2, 82/3 (Tannenrain), 82/4, 82/5, 82/6, 82/8, 82/9, 82/10, 83, 83/1, 83/2, 83/3, 83/4 (Fichtenweg), 83/5, 83/7, 83/8, 84, 84/1, 84/2, 84/3, 84/4, 84/5, 84/6 (Fußweg), 86, 86/5, 86/6, 89 (Waldstraße), 90, 90/3, 90/5, 91/1, 91/2, 91/3, 91/4 (Birkenstraße), 91/5, 91/13 (Birkenstraße), 91/14, 91/15, 92, 92/1, 92/2, 92/3 (Föhrenweg), 93, 93/1, 94, 94/1, 95, 95/1, 95/2, 95/3, 95/5, 95/9, 95/10, 97, 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 97/6, 98 (Sportplatz), 98/1, 98/2, 98/3, 98/4, 98/6, 98/7, 98/8, 98/9, 98/10, 98/11, 98/12, 98/13, 98/15, 98/16, 100/2 (Webergasse), 105/3, 105/5, 105/7, 106/3, 106/4, 106/5, 106/7, 107, 107/1, 107/2, 107/3, 107/4, 107/5, 107/6 (Tannenrain), 107/7, 107/8 (Buchenweg), 107/9, 107/10, 108, 108/1, 109, 109/1, 109/2, 109/3, 110, 110/1, 110/2, 169.
Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der Straßen-, Wege- und Versorgungsgrundstücke in Privatbesitz.
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich insgesamt 72 Hauptgebäude und zahlreiche Nebengebäude.
Der gebilligte und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte
- Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“ (Fassung vom 20. Juli 2023)
- Begründungen zum Bebauungsplan (Fassung vom 20. Juli 2023)
- sowie die durch die Stadt Schwarzenbach a.Wald als wesentlich erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen
liegen in der Zeit vom
4. September bis einschließlich 6. Oktober 2023
im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Frankenwaldstraße 16, Zimmer E 03 (Geschäftsleitung) während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Zum Download:
>>> B-Plan Straßdorf - Änderung (PDF / 4,5 MB)
>>> B-Plan Straßdorf - Begründung (PDF / 1,4 MB)
Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.schwarzenbach-wald.de eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB planungsrelevanten Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Website der Stadt Schwarzenbach a.Wald eingestellt und können auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern eingesehen und abgerufen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Schwarzenbach a.Wald abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 6. Oktober 2023 (Datum des Posteingangs bei der Stadt Schwarzenbach a.Wald) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schwarzenbach a.Wald den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzenund biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaftsbild, Klima/Luft, kulturelles Erbeundsonstige Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erörtert. Dieser ist Teil der Begründung.
Schwarzenbach a.Wald, 21. August 2023
In Vertretung
Wenzel
Zweiter Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Schwarzenbach a.Wald über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die vierte Änderung des Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.Wald beschloss in seiner Sitzung am 2. Februar 2017 die vierte Änderung des seit dem 31. Oktober 1969 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Straßdorf Nr. 1“ durchzuführen. In der Sitzung am 23. September 2021 wurde der Entwurf des Ingenieurbüro IVS gebilligt und es wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. November 2021 im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Bauamt, während der allgemeinen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Es ist Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Schwarzenbach a.Wald, den 8. Oktober 2021
Stadt Schwarzenbach a.Wald
Reiner Feulner
Erster Bürgermeister
Zum Download:
>>> B-Plan Straßdorf - Entwurf (PDF / 4,3 MB)
>>> B-Plan Straßdorf - Begründung (PDF / 537 KB)