Wahlen und Bürgerbeteiligungen
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Folgende Wahlen werden in regelmäßigen Zeitabständen in unserem Land durchgeführt:
- Europawahl
Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 9. Juni 2024 statt (Wahlperiode 5 Jahre).
- Bundestagswahl
Über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags wird am 23. Februar 2025 abgestimmt (Wahlperiode 4 Jahre).
- Landtags- und Bezirkswahlen
Der Partei Ihrer Wahl konnten Sie am 8. Oktober 2023 Ihre Stimme geben (Wahlperiode 5 Jahre).
- Kommunalwahlen
Die Stadträte sowie in den Landkreisen die Kreisräte wählen Sie im Rahmen der Kommunalwahlen. Die nächsten Kommunalwahlen in Bayern finden voraussichtlich am 8. März 2026 statt (Wahlperiode 6 Jahre).
- Bürgermeisterwahl
Den Bürgermeister wählen Sie für eine Amtszeit von sechs Jahren. Er ist Vorsitzender des Stadtrats und Leiter der Stadtverwaltung. Da die Wahl unabhängig von der Wahl des Gemeinderats stattfindet, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten wird der Bürgermeister als "Oberbürgermeister" bezeichnet.
- Volksbegehren/-entscheide und Bürgerbegehren/-entscheide
Diese Formen der Bürgerbeteiligung werden anlassbezogen abgehalten.
Informationsstand: Januar 2025

Zu diesem Thema erhalten Sie weitere Auskunft von
Frau Andrea Größner
Wahlamt, Zimmer E 18
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Telefon 09289 5030
Telefax 09289 5055
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