Örtliche Bauleitplanung

Erste Änderung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 11 "Ehemaliges Bahngelände/Postplatz" mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauG)

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Veröffentlichung der 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 11 „Ehemaliges Bahngelände/Postplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.Wald hat in der Sitzung am 24. September 2025 beschlossen, den Sanierungsbebauungsplan zu ändern und den Vorentwurf der 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 11 „Ehemaliges Bahngelände/Postplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan gebilligt und entschieden, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Das Verfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 11 „Ehemaliges Bahngelände/Postplatz“ wird wie folgt begrenzt:

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von rund einem Hektar. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird im Nordosten begrenzt von der Walter-Münch-Straße, im Südosten von bestehender Bebauung, im Südwesten von einem geplanten Geh- und Radweg und im Nordwesten von bestehenden Lagerflächen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Schwarzenbach a.Wald:

Flur-Nr.ErläuterungFlur-Nr.Erläuterung
294/19 294/48 
294/49 294/51TF
295/2 295/3 
295/4TF295/6TF
295/7TF  

Pläne und die Begründungen werden im Internet unter https://www.schwarzenbach-wald.de  vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Bauamt, Frankenwaldstraße 16, während folgender Zeiten bereitgestellt:

Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info(at)schwarzenbach-wald.LÖSCHEN.de und bei Bedarf in Textform an die Stadt Schwarzenbach a.Wald, Bauamt, Frankenwaldstraße 16, 95131 Schwarzenbach a.Wald, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 11 „Ehemaliges Bahngelände/Postplatz“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplanes „Ehemaliges Bahngelände/Postplatz“ nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen finden sich in der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan.

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.schwarzenbach-wald.de eingestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Schwarzenbach a.Wald, den 29. Oktober 2025

Stadt Schwarzenbach a.Wald
Reiner Feulner
Erster Bürgermeister

Zum Download: 
1. Änderung des Sanierungsbebauungsplan Nr 11 “Ehemaliges Bahngelände/Postplatz” mit integriertem Grünordnungsplan

>>  Vorentwurf    (PDF/14,9 MB)
>>  Begründung zum Vorentwurf   (PDF/1,9 MB)