FlowTrail Schwarzenbach a.Wald

Nutzungsbedingungen

  • Benutzung auf eigene Gefahr! (4)
  • Nutzungszeiten beachten! (6)
  • Für Fußgänger gesperrt! (10)
  • Unfall und Rettung: 5 Streckenabschnitte mit 6 Rettungspunkten
     
1.       

Der FlowTrail Schwarzenbach a.Wald ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Schwarzenbach a.Wald, die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht. Der Trail wurde auf Anregung des Wintersportvereins WSV Schwarzenbach a.Wald unter Leitung der Stadt Schwarzenbach a.Wald aus öffentlichen Mitteln und Spenden errichtet.

  • Länge des Trails: ca. 1,7 km
  • Höhendifferenz: ca. 110 m
2. 

Die Betreuung der Strecke obliegt der Stadt Schwarzenbach a.Wald und deren Erfüllungsgehilfen. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitarbeitern der Stadtverwaltung oder der Forstbehörde ist unverzüglich Folge zu leisten.

3. 

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald ist bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollgänge, Besichtigungen und eigene Testfahrten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Information an die unten angegebenen Kontaktdaten.

Streckenproblemmeldung: Telefonnummer 09289 500

4. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können, ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine entsprechende persönliche Sicherheitsausrüstung verlangt.

Beauftragte der Stadt Schwarzbach a.Wald sind befugt, Nutzer, welche durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, von deren Benutzung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

Für Jugendliche unter 14 Jahre ist die Nutzung der Strecke nur in Begleitung oder mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zulässig.

Die Benutzung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr! 

Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Die Stadt Schwarzenbach a.Wald haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet die Stadt Schwarzenbach a.Wald nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der Stadt oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
 

5. 

Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst zu verständigen: Notruf 112

Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Das Rettungspersonal ist von den definierten Rettungspunkten aus einzuweisen und zum Unfallort zu geleiten.
 

6. 

Die Benutzung der Strecke ist grundsätzlich für jedermann untersagt:

  •  in der Zeit von November bis März.
  •  bei Nässe, Schnee, starkem Wind oder entsprechend widrigen Wetterbedingungen.
  •  bei Nacht und in der Dämmerung.

Die Benutzung der Strecke ist in folgendem Zeitraum für Fahrradfahrer zulässig:

  • in der Zeit von April bis Oktober.
  

Ausnahmen sind nur in Begleitung eines Guides des WSV Schwarzenbach a.Wald oder eines beauftragten Erfüllungsgehilfen zulässig.
Als Sondernutzung kann der Trail für Trainings- oder Schulungsmaßnahmen sowie Foto- oder Filmaufnahmen gebucht werden. Dies erfordert eine Anmeldung und Genehmigung unter www.schwarzenbach-wald.de.
 

7. 

Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren und Hindernisse vor dem Überfahren zu begutachten.
 

8. 

Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken- und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. sind diese bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. Auf der gesamten Strecke herrscht Einbahnstraßenbetrieb bergab! Beim Kreuzen von Wanderwegen und Forstwegen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Wanderer und andere Waldnutzer haben hier grundsätzlich Vorrang.
 

9. 

Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind nur in Abstimmung mit der Stadt Schwarzenbach a.Wald zulässig und unter Anleitung durchzuführen.
 

10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt. Es besteht erhebliche Unfallgefahr!


Mit freundlicher Unterstützung der
Ferienregion Selbitztal-Döbraberg und weiteren Partnern

Kontaktadresse für Fragen/Anregungen:

Stadt Schwarzenbach a.Wald
Frankenwaldstr. 16, 95131 Schwarzenbach a.Wald
Tel.: 0 92 89 - 500 / Mail: info(at)schwarzenbach-wald.LÖSCHEN.de

Bilder von der Einweihung am 21.05.2022

Fertiger FlowTrail

Drohnen-Bilder

Bilder von der Bauphase