FlowTrail Schwarzenbach a.Wald
Nutzungsbedingungen
- Benutzung auf eigene Gefahr! (4)
- Nutzungszeiten beachten! (6)
- Für Fußgänger gesperrt! (10)
- Unfall und Rettung: 5 Streckenabschnitte mit 6 Rettungspunkten
1. | Der FlowTrail Schwarzenbach a.Wald ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Schwarzenbach a.Wald, die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht. Der Trail wurde auf Anregung des Wintersportvereins WSV Schwarzenbach a.Wald unter Leitung der Stadt Schwarzenbach a.Wald aus öffentlichen Mitteln und Spenden errichtet.
| |
2. | Die Betreuung der Strecke obliegt der Stadt Schwarzenbach a.Wald und deren Erfüllungsgehilfen. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitarbeitern der Stadtverwaltung oder der Forstbehörde ist unverzüglich Folge zu leisten. | |
3. | Die Stadt Schwarzenbach a.Wald ist bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollgänge, Besichtigungen und eigene Testfahrten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Information an die unten angegebenen Kontaktdaten. |
4. | Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können, ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine entsprechende persönliche Sicherheitsausrüstung verlangt. | |
5. | Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst zu verständigen: Notruf 112 | |
6. | Die Benutzung der Strecke ist grundsätzlich für jedermann untersagt:
Die Benutzung der Strecke ist in folgendem Zeitraum für Fahrradfahrer zulässig:
| |
Ausnahmen sind nur in Begleitung eines Guides des WSV Schwarzenbach a.Wald oder eines beauftragten Erfüllungsgehilfen zulässig. | ||
7. | Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren und Hindernisse vor dem Überfahren zu begutachten. | |
8. | Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken- und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. sind diese bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. Auf der gesamten Strecke herrscht Einbahnstraßenbetrieb bergab! Beim Kreuzen von Wanderwegen und Forstwegen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Wanderer und andere Waldnutzer haben hier grundsätzlich Vorrang. | |
9. | Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind nur in Abstimmung mit der Stadt Schwarzenbach a.Wald zulässig und unter Anleitung durchzuführen. | |
10. | Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger untersagt. Es besteht erhebliche Unfallgefahr! |
Mit freundlicher Unterstützung der
Ferienregion Selbitztal-Döbraberg und weiteren Partnern
Kontaktadresse für Fragen/Anregungen:
Stadt Schwarzenbach a.Wald
Frankenwaldstr. 16, 95131 Schwarzenbach a.Wald
Tel.: 0 92 89 - 500 / Mail: info(at)schwarzenbach-wald.LÖSCHEN.de