Vierter Breitbandausbau

gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Schwarzenbach a. Wald  beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 5: Auswahlverfahren – Ergebnis (06.11.2023)


Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines
NGA-Netzes


Die Stadt Schwarzenbach a.Wald  hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine vorläufige Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)) getroffen.

Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

„Stadt Schwarzenbach a.Wald Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung“

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (07.03.2023)


Die Stadt Schwarzenbach a.Wald führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1cdb06-eu

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (24.02.2023)


Die Stadt Schwarzenbach a.Wald hat eine Markterkundung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

>>> Ergebnis Markterkundung  (PDF/87 KB)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (12.07.2021)

Die Stadt Schwarzenbach a. Wald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 24.08.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Aus gegebenem Anlass wurde der Abgabetermin zur Markterkundung von der Stadt Schwarzenbach a. Wald bis zum 09.09.2021  verlängert.

>>> Bekanntmachung zur Markterkundung   (PDF/90 KB)

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.07.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Schwarzenbach a. Wald nachfolgend die aktuelle Breitband Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.
Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an
Herrn Guido Hohberger: guido.hohberger(at)schwarzenbach-wald.LÖSCHEN.de

>>> Karte der förderfähigen Adressen vor Markterkundung   (PDF/3,4 MB)

>>> Nutzungsbedingungen Geodaten   (PDF/87 KB)

>>> Verpflichtungserklärung Geodaten   (PDF/22 KB)

Dritter Breitbandausbau

nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm

Förderfortschritt 7: Kooperationsvertrag (07.12.2020)

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald und die Firma ThügaSmart Service GmbH aus Naila haben  einen weiteren Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau im Stadtgebiet unterzeichnet.

Die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag der Stadt Schwarzenbach a.Wald kann hier eingesehen werden.

Förderfortschritt 6: Zuwendungsbescheid (13.10.2020)


Der Stadt Schwarzenbach a.Wald ist am 19.10.2020 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern übersandt worden. Aufgrund der Corona-Situation konnte der Bescheid nicht persönlich ausgehändigt werden.

Förderfortschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (21.09.2020)


Die Bekanntmachung der Stadt Schwarzenbach a. Wald bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann nachfolgend eingesehen werden:

Bekanntmachung vorgesehen Auswahlentscheidung  (PDF/45 KB)

Förderfortschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (19.02.2020)

Die Stadt Schwarzenbach a. Wald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)  durch.

Es wird gebeten, die Angebote bis zum 21.04.2020 einzureichen.

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind in den nebenstehenden Dokumenten zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung Auswahlverfahren  (PDF/168 KB)
Karte der Erschließungsgebiete (PDF/2,6 MB)

Förderfortschritt 3: Markterkundung Ergebnis (19.02.2020)

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR) hat die Stadt Schwarzenbach a.Wald ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben: 

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens   (PDF/67 KB)

Förderfortschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (06.11.2019)

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständig-keiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzu-stellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschluss-teilnehmer in dem bezeichnteten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald bittet daher mit der hier hinterlegten Bekanntmachung (PDF / 83 KB)  alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 13.12.2019 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderfortschritt 1: Ist-Versorgung (06.11.2019)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung der Stadt Schwarzenbach a.Wald kann hier abgerufen werden: Karte (PDF / 3,15 MB)

Glasfaseranschluss Grund- u. Mittelschule Schwarzenbach a.Wald

Stadt Schwarzenbach a. Wald erhält Förderbescheid

Zuwendungsbescheid (27.06.2019)


„Auf dem Weg zur Datenautobahn. Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren. 26 Gemeinden aus Oberfranken erhielten am 27.06.2019 insgesamt mehr als 15 Millionen Euro Förderung. Damit haben bereits 1.769 Gemeinden und mehr als 86 Prozent aller bayerischen Kommunen einen Förderbescheid erhalten“, freute sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Breitband-Förderbescheide an die Kommunen am Donnerstag (27.06.) in Nürnberg. „Unsere Breitband-Strategie ist genau richtig für Bayern und ermöglicht Glasfaser bis ins Haus. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit wo dies geschieht“, betonte Füracker.

Zusätzlich profitieren 50 Schulen in Oberfranken mit insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro von der bayerischen Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (GWLANR). Der Freistaat unterstützt seine Kommunen weiterhin kräftig, damit sie ihre zentralen Einrichtungen direkt mit Glasfaser erschließen und die WLAN-Infrastruktur ausbauen können. „Neue digitale Anwendungsmöglichkeiten in Bildung und Medizin setzen eine gigabitfähige digitale Infrastruktur vor Ort voraus“, betonte Füracker. „Mit diesen Infrastrukturen ebnen wir den Weg für neue digitale Anwendungsmöglichkeiten in Bildung und Medizin und sorgen für eine zeitgemäße, komfortable Umgebung für Schüler und Patienten.“

Der erhaltene Förderbetrag für die Stadt Schwarzenbach a.Wald beträgt insgesamt 65.077 Euro. Mit diesen Fördermitteln ist es der Stadt Schwarzenbach a.Wald möglich die Grund- und Mittelschule Schwarzenbach a.Wald mit einem Glasfaser-Hausanschluss auszustatten und so die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Grund- und Mittelschule zu sichern.


Foto: Das Foto wurde mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen für Landesentwicklung und Heimat zur Verfügung gestellt.

Zweiter Breitbandausbau

nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm

Förderfortschritt 7: Kooperationsvertrag (22.01.2018)


Der Zweite Bürgermeister der Stadt Schwarzenbach a.Wald Herr Matthias Wenzel und Herr Peter Hornfischer von der Fa. ThügaSmart Service GmbH aus Naila haben am 22.01.2018 einen weiteren Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau im Stadtgebiet unterzeichnet.

Die Stellungnahme zum Kooperationsvertrag der Stadt Schwarzenbach a.Wald kann hier eingesehen werden.

Förderfortschritt 6: Zuwendungsbescheid (04.12.2017)


Der Stadt Schwarzenbach a.Wald ist am 01.12.2017 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Foto: Das Foto wurde mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen für Landesentwicklung und Heimat zur Verfügung gestellt.

Förderfortschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (07.08.2017)

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald hat nach dem Auswahlverfahren eine vorgesehene Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) getroffen. Die Bekanntmachung kann im folgenden Dokument eingesehen werden.

Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF)

Förderfortschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (27.04.2017)


Die Stadt Schwarzenbach a.Wald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom
10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 30.06.2017 einzureichen.

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Förderfortschritt 3: Markterkundung Ergebnis (20.04.2017)


Gemäß der Breitbandrichtlinie (BdR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Stadt Schwarzenbach a.Wald vom 21.12.2016 bis zum 03.02.2017 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3. ff BdR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Ergebnis der Markterkundung Stadt Schwarzenbach a.Wald (PDF)

Förderfortschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (20.12.2016)


Die Stadt Schwarzenbach a.Wald veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren eine eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und karographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichnteten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald bittet daher mit dem "hier hinterlegen Aufruf" alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 03.02.2017 an der
Markterkundung zu beteiligen.

Förderfortschritt 1: Ist-Versorgung (20.12.2016)


Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen
(u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung der Stadt Schwarzenbach a.Wald kann hier abgerufen werden:

"Stadt Schwarzenbach a.Wald Karte Ist-Versorgung"(PDF)

Erster Breitbandausbau

nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm

Abgeschlossene Maßnahmen

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald erhält als erste Gemeinde im Landkreis Hof den Förderbescheid zum Breitbandausbau


Am 09. Juli 2014 wurde durch die Europäische Kommission in Brüssel die neue Förderrichtlinie zum Breitbandausbau beschlossen. Schwarzenbach a.Wald ist in diesem Förderverfahren bereits sehr weit fortgeschritten. Die Ausbauarbeiten in der Kernstadt Schwarzenbach a.Wald sowie den Ortsteilen Döbra, Schwarzenstein und Straßdorf liegen im Zeitplan und können im Jahr 2015 abgeschlossen werden. 

Staatsminister Dr. Markus Söder lud zu gegebenen Anlass am 24. Oktober 2014 in das Heimatministerium nach Nürnberg, wo Stadtkämmerer und Breitbandpate Guido Hohberger gemeinsam mit dem Geschäftsleitenden Beamten Reiner Feulner den Förderbescheid der Regierung für Schwarzenbach a.Wald entgegennahm.

Foto: Das Foto wurde vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat zur Verfügung gestellt.

Schnelles Internet kommt bis Mitte des Jahres 2015

  • ThügaMetering Service GmbH und Stadt Schwarzenbach a.Wald schließen Vertrag für Breitbandausbau
  • Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s
  • ca. 1000 Haushalte können nach dem Ausbau schnelles Internet nutzen
  • bei gutem Verlauf Inbetriebnahme vielleicht bereits Mitte 2015

Die Entscheidung ist gefallen: Die Firma ThügaMetering Service GmbH aus Naila hat den Zuschlag für den Ausbau des Internets im Stadtgebiet von Schwarzenbach a.Wald erhalten. Circa 1000 Haushalte bekommen nach erfolgtem Ausbau Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s (Megabit pro Sekunde). Damit werden die Kunden in Schwarzenbach a.Wald sowie in den Ortsteilen Döbra, Schwarzenstein und Straßdorf ruck
zuck ins Internet gehen können.

Vorlage des Kooperationsvertrags


Stellungnahme der Stadt Schwarzenbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

Stellungnahme der Stadt Schwarzenbach a.Wald (PDF)

Stadtrat entscheidt sich für einen Kooperationspartner


Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Stadt Schwarzenbach a.Wald definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Veröffentlicht am 25.07.2014

Der Stadt Schwarzenbach a.Wald lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote der zum Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Unternehmen vor.

Auf Grundlage einer Bewertungsmatrix hat der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.Wald in seiner Sitzung vom 24. Juli 2014 das Angebot der Fa. ThügaMetering Service GmbH aus 95119 Naila ausgewählt und beabsichtigt mit dieser einen Kooperationsvertrag zu schließen.

Dies gilt vorbehaltlich der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken) und der Bundesnetzagentur.

Auswahlverfahren


Die Stadt Schwarzenbach a.Wald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie durch.

Die Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Teilnahmeanträge sind bis zum 21.02.2014 einzureichen.

Bekanntmachung Auswahl Netzbetreiber (PDF)

Ergebnis der Anfrage an die Bundesnetzagentur bzgl. Vorabregulierung


Die Bundesnetzagentur wurde zur Vorabregulierung befragt und hat hierzu am 12.12.2013 wie folgt Stellung genommen

Stellungnahme Bundesnetzagentur (PDF)
Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BdR (PDF)

Die Bundesnetzagentur weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, das im Erschließungsgebiet in den Ortsteilen Schwarzenbach a.Wald und Straßdorf  die Erschließung "unter Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungsprodukte unter bestimmten Voraussetzungen zur gewünschten Erschließung beitragen kann."

Ergebnis der Markterkundung vom 28.11.2013 bis 31.12.2013


Aufgrund der allgemeinen Markterkundung (Veröffentlichung auf dem Online-Portal des Bayerischen Breitbandzentrums) gab es keine Rückmeldungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Netzbetreibers.

Das Ergebnis der Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Ergebnis der Markterkundung (PDF)

Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BdR) vom 22. November 2012

Die allgemeine Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokoment:

Markterkundungsverfahren-allgemein (PDF)

Das geplante Erschließungsgebiet mit einskizzierten Bedarfsmeldungen finden Sie hier:

Geplantes Erschließungsgebiet mit gemeldeten Bedarf (PDF)

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald hat im vordefinierten Erschließungsgebiet eine technische IST-Erfassung der Breitbandversorgung durchgeführt, den Breitband-Bedarf durch individuelles Anschreiben der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG erfasst und die Online-Veröffentlichung der Bedarfserhebung gemäß Förderrichtlinie vom 22. November 2012 durchgeführt. Das Ergebnis finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Ergebnis der Breitband-Bedarfsanalyse und technischen IST-Versorgung(PDF)

Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Schwarzenbach a.Wald

gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22. November 2012
 

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit jeweils mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz
§2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Dieses Gebiet ist in der nachfolgenden Karte als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden,
zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der vom Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Schwarzenbach a.Wald mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb des
Erschließungsgebiet liegenden Privathaushalte und Unternehmen.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Schwarzenbach a.Wald den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen
zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Stadt Schwarzenbach a.Wald sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Erschließungsgebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

Die Stadt bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens zum 27. September 2013) an die Stadt Schwarzenbach a.Wald zurück.

Der Fragebogen wird allen Unternehmen im Erschließungsgebiet direkt zugesandt und kann über unten stehenden Link herunter geladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiete) einsehen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate und Kämmerer der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Herr Guido Hohberger, gern zur Verfügung.

Tel.: 09289/50-28
Fax: 09289/50-35
Email: info(at)schwarzenbach-wald.LÖSCHEN.de

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!