Ab 1. November Personalausweis im Scheckkartenformat mit neuen Funktionen

Bis 29. Oktober 2010 können Bürger den Personalausweis im alten Format beantragen


Ab 01. November wird bundesweit der „neue Personalausweis“ eingeführt. Wer bis zum 29. Oktober einen Personalausweis beantragt, bekommt noch das "alte Modell". Nach dem 1. November gibt es dann nur noch den neuen Personalausweis.

Die Personalausweise alten Formats behalten bis zum vorgegebenen Ablaufdatum auch über den 1. November 2010 hinaus ihre Gültigkeit. Ein Pflichtumtausch besteht deshalb nicht; ein vorzeitiger Umtausch ist allerdings jederzeit möglich. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, muss ebenfalls keinen (neuen) Personalausweis unmittelbar beantragen.

Der neue Personalausweis weist das praktische Format einer Scheckkarte auf und dient künftig als Multifunktionskarte. Er wird nicht nur - wie bisher - als hoheitliches Sichtdokument verwendet werden können, sondern auch als elektronischer Identitätsnachweis (eID), beispielsweise im Internet oder zur Altersprüfung an Automaten.

Hierzu ist in dem Personalausweis ein kontaktloser Chip eingearbeitet, auf dem neben den Personalien des Ausweisinhabers auch dessen Passfoto und ggf. (als freiwilliges Merkmal) zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese Funktion – auch Biometriefunktion genannt – schützt die Identität des Ausweisinhabers und bietet mehr Schutz gegen Mißbrauch. Bild und freiwillige Fingerabdrücke können dabei nur von bestimmten hoheitlichen Stellen (Polizei, Zoll, Grenzbehörden, Passämter) ausgelesen werden. Die eID-Funktion („Wer bin ich“) wird es ermöglichen, sich im Internet künftig sicherer und einfacher auszuweisen. Diese persönlichen Daten sind durch eine Geheimnummer (PIN) geschützt. Die Datenfreigabe erfolgt ausschließlich durch den Ausweisinhaber durch Eingabe der PIN.

Eine weitere Neuheit ist die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf dem Chip nachladen zu können. Mit der QES („Das habe ich geschrieben“) können beispielsweise „online“ Verträge oder Urkunden von zu Hause aus rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und anschließendem Versand per Post sind dann nicht mehr nötig.

Nach der neuen Gebührenverordnung des Bundes beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises für Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 24 Jahren 28,80 Euro (bisher 8 Euro). Dieser Ausweis ist dann zehn Jahre gültig. Wer jünger als 24 Jahre ist, zahlt 22,80 Euro (bisher 8 Euro). Der Ausweis ist sechs Jahre gültig. Wichtig:Auch der bisher kostenlose erste Personalausweis für 16-Jährige ist künftig gebührenpflichtig. Ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von drei Monaten wird dann 10 Euro (bisher 8 Euro) kosten.

Mit der Einführung des neuen Personalausweises werden sich auch die Arbeitsabläufe in den Passämtern wesentlich verändern. Künftig können nur noch biometrietaugliche Passfotos akzeptiert werden. Von den Antragstellern müssen zudem verschiedene Erklärungen gegen Unterschrift eingefordert werden, die einen höheren Beratungsaufwand durch die Passbehörde erfordern. Dies führt dazu, dass sich die Bearbeitungszeit für die Beantragung eines neuen Personalausweises von bisher durchschnittlich 7 Minuten auf weit mehr als 15 Minuten verlängert. Die Bürgerinnen und Bürger werden sich beim Besuch des Passamtes deshalb häufiger auf längere Wartezeiten einrichten müssen.

In diesem Zusammenhang wird außerdem empfohlen, dass sich die Antragsteller nach Möglichkeit bereits im Vorfeld über das gesamte Spektrum des neuen Personalausweises informieren. Ferner ist abzusehen, dass sich in der Übergangszeit die Herstellungszeiten des neuen Personalausweises verlängern werden.

Ab ca. Mitte Oktober 2010 liegen beim Passamt der Stadt Schwarzenbach a.Wald Informationsflyer bereit, die ausführliche Informationen des Bundesinnenministeriums zum neuen Personalausweis enthalten. Diese Flyer werden zudem ab November im Rahmen der Beantragung des neuen Ausweises an den Antragsteller ausgehändigt. Auf diese Weise kann der Betroffene bis zur Aushändigung des neuen Dokumentes entscheiden, ob er die neuen Online-Funktionen in Anspruch nehmen möchten.

Weitere Informationen zu den Funktionen und Möglichkeiten des neuen Personalausweises gibt es aktuell beim Bundesministerium des Innern unter www.personalausweisportal.de oder Telefon 0180 / 1333333 (3,9 Cent je Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent je Minute aus dem Mobilfunknetz / Servicezeiten: montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr).