Örtliche Bauleitplanung

Aufstellung des Bebauungsplanes "Windmühle - Generationen-Wohnen"

Öffentliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Schwarzenbach a.Wald;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Windmühle - Generationen-Wohnen“


Der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.Wald beschloss in seiner Sitzung vom 02. Juni 2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windmühle – Generationen-Wohnen“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB in der Fassung vom 24. Mai 2022 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Bauverwaltung, Frankenwaldstraße 16, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Schwarzenbach a.Wald, den 09. Juni 2022
Stadt Schwarzenbach a.Wald

Reiner Feulner
Erster Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwarzenbach a.Wald
über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windmühle – Generationen-Wohnen“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18. November 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windmühle – Generationen-Wohnen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit integrierter Vorhabens- und Erschließungsplanung beschlossen.

Der zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Schwarzenbach a.Wald:

Flur-Nr.Erläuterung
492/3Nailaer Straße 5
492Teilfläche, Nailaer Straße 3
492/4 Teilfläche, Nailaer Straße 1

In der Sitzung des Stadtrates vom 24. Februar 2022 wurde der Planentwurf gebilligt. Das Plangebiet besitzt eine Größe von etwa 12.300 m2. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Stadtgebiet sind aus nebenstehenden Lageplänen ersichtlich.

Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist durch den Investor das Architekturbüro Krieg aus Heuchelheim beauftragt worden.

Die gebilligten und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windmühle – Generationen-Wohnen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit integrierter Vorhabens- und Erschließungsplanung in der Fassung vom 24. Februar 2022, können im Zeitraum

vom 14. März bis 17. April 2022

im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Bauverwaltung, Frankenwaldstraße 16, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung von jedermann eingesehen werden.

Da es aufgrund der aktuellen Covid-19 Problematik vorübergehend zu Auflagen im Parteiverkehr kommen kann, wird gebeten, die Einsichtnahme gegebenenfalls vorher telefonisch anzumelden, um Wartezeiten zu vermeiden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Seite der Stadt Schwarzenbach a.Wald eingestellt und können unter der Adresse https://www.schwarzenbach-wald.de eingesehen und abgerufen werden.

Während der Beteiligung können Stellungnahmen bei der Verwaltung vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

In der Begründung zum Bebauungsplan finden sich Hinweise auf Gehölzbestand und geplante Bepflanzung.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus und können ebenfalls eingesehen werden. Es sind zu den nachfolgend genannten Schutzgütern folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
 

1. Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 11. Januar 2022:

Schutzgut Boden

Hinweise zu Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz gemäß § 202 BauGB

Schutzgut Wasser

Hinweise zur Wasserversorgung, Grundwasserschutz

Hinweise zum Gewässerschutz im Hinblick auf den Umgang mit Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Hinweise zu Starkregenereignissen

Schutzgut Mensch

Hinweise zu Starkregenereignissen


2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Münchberg, Schreiben vom 11. Januar 2022:

Schutzgut Boden/Fläche

Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen ist zu gewährleisten.

Schutzgut Pflanzen und Tiere

Hinweise zu Ausgleichsflächen


3. Regierung von Oberfranken, Bayreuth, Schreiben vom 14. Januar 2022:

Schutzgut Boden/Fläche/Wasser

Hinweise zur Verminderung der Bodenversiegelung durch Verwendung von versickerungsfähigen Materialen in der Fläche


4. Landratsamt Hof, Schreiben vom 20. Januar 2022:

Schutzgut Boden/Fläche

Hinweise zu Altlasten und zum Bodenschutz

Schutzgut Pflanzen und Tiere

Hinweise zur Sicherung des bestehenden Baumbestandes im der südlichen Ecke des Geltungsbereiches

Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Schwarzenbach a.Wald, den 25. Februar 2022
Stadt Schwarzenbach a.Wald         

Reiner Feulner
Erster Bürgermeister

Zum Download:

>>>  Bebauungsplan Windmühle Generationenwohnen - Finale Fassung   (PDF/2,9 MB)
>>>  Bebauungsplan Windmühle - Begründung - Finale Fassung  (PDF/332 KB)
 

Bekanntmachung der Stadt Schwarzenbach a.Wald über den Aufstellungsbeschluss für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Windmühle - Generationen Wohnen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Schwarzenbach a.Wald hat in seiner Sitzung am 18. November 2021 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Windmühle – Generationen Wohnen“ beschlossen. Der Entwurf des Ingenieurbüros Manfred Krieg wurde gebilligt und entschieden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur-Nummer 492/3 sowie Teilflächen aus 492 und 492/4 der Gemarkung Schwarzenbach a.Wald und ist auch im beigefügten Lageplan des Planungsbüros Manfred Krieg vom 09. November 2021 dargestellt.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 20. Dezember 2021 bis 21. Januar 2022 auf unserer Homepage und im Rathaus der Stadt Schwarzenbach a.Wald, Bauamt, während der allgemeinen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Es ist Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Schwarzenbach a.Wald, den 14. Dezember 2021

Stadt Schwarzenbach a.Wald
Reiner Feulner
Erster Bürgermeister

Zum Download:

>>>  B-Plan "Windmühle" - Entwurf  (PDF/2,6 MB)
>>>  B-Plan "Windmühle" - Begründung (PDF/328 KB)