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Wahlen und Bürgerbeteiligung
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Folgende Wahlen werden in regelmäßigen Zeitabständen in unserem Land durchgeführt:
- Europawahl
Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 25. Mai 2014 statt (Wahlperiode 5 Jahre). - Bundestagswahl
Über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags durfte am 24.09.2017 abgestimmt werden (Wahlperiode 4 Jahre). - Landtags- und Bezirkswahlen
Der Partei Ihrer Wahl können Sie im September 2018 Ihre Stimme geben. Mit der konstituierenden Sitzung am 7. Oktober 2013 begann die 17. Wahlperiode des Bayerischen Landtags (Wahlperiode 5 Jahre). - Kommunalwahlen
Die Stadträte sowie in den Landkreisen die Kreisräte wählen Sie im Rahmen der Kommunalwahlen. Die nächsten Kommunalwahlen in Bayern finden im März 2020 statt. - Bürgermeisterwahl
Den Bürgermeister wählen Sie für eine Amtszeit von sechs Jahren. Er ist Vorsitzender des Stadtrats und Leiter der Stadtverwaltung. Da die Wahl unabhängig von der Wahl des Gemeinderats stattfindet, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten wird der Bürgermeister als "Oberbürgermeister" bezeichnet.

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Frau Andrea Größner
Wahlamt, Zimmer E 18
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Telefon 09289 5030
Telefax 09289 5055

Weiterführende Informationen (Links)
Der Bundeswahlleiter
Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern
Deutscher Bundestag