Wahlen
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Wahlen und Bürgerbeteiligung
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Folgende Wahlen werden in regelmäßigen Zeitabständen in unserem Land durchgeführt:
- Europawahl
Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 7. Juni 2009 statt (Wahlperiode 6 Jahre). - Bundestagswahl
Über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags dürfen Sie am 27. September 2009 abstimmen (Wahlperiode 5 Jahre). - Landtags- und Bezirkswahl
Der Partei Ihrer Wahl konnten Sie zuletzt am 28. September 2008 Ihre Stimme geben. Die reguläre Legislaturperiode des 16. Bayerischen Landtags dauert bis 19. Oktober 2013 (Wahlperiode 5 Jahre). Ebenso die der bayerischen Bezirke. - Kommunalwahl
Die Stadträte sowie in den Landkreisen die Kreisräte wählen Sie im Rahmen der Kommunalwahlen. Die letzten Kommunalwahlen in Bayern fanden am 2. März 2008 statt. - Bürgermeisterwahl
Den Bürgermeister wählen Sie für eine Amtszeit von acht Jahren. Er ist Vorsitzender des Stadtrats und Leiter der Stadtverwaltung. Da die Wahl unabhängig von der Wahl des Gemeinderats stattfindet, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten wird der Bürgermeister als "Oberbürgermeister" bezeichnet.
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Herrn Werner Peetz
Wahlamt
Zimmer E 17 -barrierefrei-
E-Mail
Telefon 09289 5045
Telefax 09289 5056
Weiterführende Informationen (Links)
Der Bundeswahlleiter
Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern
Deutscher Bundestag


